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Kinderrecht "Gleichbehandlung"

7. Nov. 2023

...oder das Recht darauf, Rechte zu haben

Unser Oktober stand unter dem Motto der Gleichbehandlung. Nachdem wir uns im September mit dem Recht auf Identität beschäftigt haben und ganz viel über die Namensbedeutungen unserer Waldkinder erfahren durften, ging es nun um das Recht auf Gleichbehandlung. Das findet sich vor allem in Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention, dem Artikel, der die Achtung der Kinderrechte und ein Diskriminierungsverbot vorschreibt. „Unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds“, so steht es dort, sollen die Kinderrechte für alle Kinder gleichermaßen gelten. (Nachlesen könnt Ihr das nochmal hier.) Das Recht auf Gleichbehandlung ist damit eines, das sozusagen alle Kinderrechte umspannt und sicherstellt, dass kein Kind davon ausgeschlossen wird. Man könnte auch sagen, es ist das Recht darauf, Rechte zu haben und dies steht allen gleichermaßen zu.


Ergänzend hierzu gibt es noch Artikel 23, der die Förderung behinderter Kinder beschreibt, so etwa im ersten Absatz:


(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.


Hier lässt sich besonders schön herauslesen, dass Gleichbehandlung nicht bedeutet, dass jedes Kind das gleiche bekommt, sondern eben, dass jedem Kind mit gleichem Recht das zusteht, was es jeweils individuell für sich und seine Entwicklung braucht.



Wir haben überlegt, wie wir das Thema Gleichbehandlung im Waldkindergarten wieder niederschwellig und kindgerecht angehen können. So entstand die Idee, mit den Kindern gemeinsam Handpuppen zu basteln. Dabei waren ganz einfache Elemente der Gleichbehandlung im Vordergrund, wie „Farben sind für alle da“, „jede:r darf sich das gewünschte Material frei auswählen“.

Aus Stöcken, Naturmaterial , Wolle, Fäden und Fotos wurden wunderschöne Stellvertreter und Stellvertreterinnen, mit denen dann, aus eigenem kreativen Antrieb der Kinder heraus, Theater gespielt wurde und wodurch die Kinder selbst wiederum Themen der Gleichbehandlung verhandelten.







Ein Recht auf Gleichbehandlung ist übrigens auch ganz wichtig in der Arbeitswelt (um mal einen Exkurs von den Kindern zu den Erwachsenen zu machen, die haben ja auch Rechte… :-)). Dazu gibt es das AGG – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies besagt: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (§1 AGG)


Gleichbehandlung betrifft uns alle (nicht selten wird das in verschiedenen Lebensbereichen offensichtlich), ist für uns alle wichtig und bedeutet einen elementaren Baustein unseres sozialen Miteinanders.


Zum Weiterlesen/-schauen:

Recht auf Gleich­behandlung | Weg der Kinderrechte (weg-der-kinderrechte.de)





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